Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Präambel
Die Animus GmbH („Animus“) mit Sitz in Ratingen bietet ein cloudbasiertes Nutzer-Portal für Immobilien an, das wegen seiner zentralen Verwaltung, einfachen Skalierbarkeit und flexibler Anbindung an Drittsysteme Immobilienunternehmen eine innovative und günstige Möglichkeit bietet, mit den Nutzern ihrer Immobilien zu kommunizieren und diesen das tägliche Leben zu vereinfachen. Dieser Vertrag bildet neben den SaaS-Vertrag die Grundlage der künftigen Zusammenarbeit der Parteien.
1. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
1.1 ANIMUS stellt dem Immobilienunternehmen eine browserbasierte White-Label-Software-Anwendung als Software-as-a-Service zur Nutzung als Online-Plattform in der Immobilienbranche zur Verfügung (nachfolgend „ANIMUS-Plattform“).
1.2 Die ANIMUS-Plattform wird als Software auf Servern eines von ANIMUS genutzten Rechenzentrums betrieben und dem Immobilienunternehmen über einen Browser zur Verfügung gestellt. ANIMUS stellt dem Immobilienunternehmen eine Datenverbindung zur Verfügung, die es dem Immobilienunternehmen ermöglicht, ggf. unter Einsatz einer lokal installierten Software auf die ANIMUS-Plattform zuzugreifen. Die ANIMUS-Plattform wird mithin durch eine von ANIMUS genutzte IT-Umgebung bestehend aus Hard- und Software zur Verfügung gestellt.
1.3 Die Software ANIMUS ist eine browserbasierte Software-Anwendung, die als Online-Plattform des Immobilienunternehmens gegenüber den Nutzern unter Einbindung von externen Dienstleistern angeboten werden kann. Die Nutzung ist ausschließlich online möglich. ANIMUS autorisiert die Nutzer des Immobilienunternehmens im Rahmen der erstmaligen Anmeldung durch das Immobilienunternehmen, sodass nur Nutzer des Immobilienunternehmens die ANIMUS-Plattform nutzen können.
1.4 Einrichtung der Software: Das Immobilienunternehmen nimmt die erstmalige Einrichtung der Software der ANIMUS-Plattform (individuelle Einstellungen oder Import von Daten) selbst vor. Eine Veränderung des Services, insbesondere eine individuelle Programmierung nach Wünschen des Immobilienunternehmens ist nicht geschuldet. Entsprechende Serviceleistungen sind gemäß den Servicebedingungen gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
1.5 Support: ANIMUS stellte einen Online-Support zur Unterstützung bei der Nutzung der ANIMUS-Plattform zur Verfügung. Der Support erfolgt per E‑Mail: helpdesk@animus.de. Die Supportleistungen werden von ANIMUS werktäglich Montag bis Freitag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr erbracht. Anfragen, die außerhalb dieser Supportzeit eingehen, gelten als während des darauffolgenden Werktages eingegangen.
1.6 Der Anspruch auf Nutzung der ANIMUS-Plattform besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Die ANIMUS-Plattform ist im Monatsdurchschnitt mindestens 97 % verfügbar (Wartungsarbeiten und Verbesserungen ausgenommen). Aufgrund der Durchführung von notwendigen Wartungsarbeiten und Verbesserungen kann es vorkommen, dass die ANIMUS-Plattform oder einzelne Funktionen kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen. ANIMUS berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen des Immobilienunternehmens, insbesondere durch rechtzeitige Vorabinformation. ANIMUS kann die Nutzung der ANIMUS-Plattform von der Erfüllung bestimmter Sicherheitsvorkehrungen abhängig machen.
1.7 Weiterentwicklung: Der Leistungsumfang der ANIMUS-Plattform kann aufgrund der zentralen Systemverwaltung von ANIMUS im laufenden Betrieb erweitert bzw. an sich ändernde Wünsche oder Anforderungen des Immobilienunternehmens angepasst werden. Diese Möglichkeit der fortlaufenden Weiterentwicklung ist daher Vertragsbestandteil. ANIMUS wird das Immobilienunternehmen auf auch für ihn nachteilige Änderungen rechtzeitig, in der Regel zwei Wochen vor Inkrafttreten per E‑Mail hinweisen. Die Zustimmung des Immobilienunternehmens zu einer solchen Änderung gilt als erteilt, wenn das Immobilienunternehmen der Änderung nicht bis zum Änderungstermin schriftlich oder per E‑Mail widerspricht. Bei der Ankündigung der Änderung wird ANIMUS auf diese Rechtsfolge noch einmal gesondert hinweisen. Würde die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien zu Lasten des Mandanten nicht nur unerheblich stören, unterbleibt die Änderung.
2. Zugang und Zugangsdaten; Sytemintegrität
2.1 Der Zugang zur ANIMUS-Plattform erfolgt über das Internet. Das Immobilienunternehmen bzw. die Nutzer haben jeweils selbst für eine ausreichende Internetanbindung zu sorgen.
2.2 Der Zugang zur ANIMUS-Plattform ist passwortgeschützt. Um Zugang zu erhalten übermittelt das Immobilienunternehmen seinen Nutzern die entsprechenden Zugangsdaten.
2.3 Der Nutzer muss sein Passwort geheim halten und seine Zugangsdaten sichern. Das Immobilienunternehmen wirkt darauf hin, dass seine Nutzer verpflichtet werden, das Immobilienunternehmen umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Zugang zur ANIMUS-Plattform von Dritten missbraucht wurde. Das Immobilienunternehmen informiert ANIMUS in der Folge dementsprechend. Der Nutzer haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, wenn er den Missbrauch seiner Zugangsdaten zu vertreten hat.
3. Systemvoraussetzungen
3.1 Das Immobilienunternehmen und deren Nutzer sind für die Einhaltung der für die Nutzung der ANIMUS-Plattform erforderlichen Systemvoraussetzungen verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf Betriebssystem und Browser.
3.2 Für einige Funktionen kann es erforderlich sein, das Speichern von Cookies zuzulassen und JavaScript zu aktivieren. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass er seine Browsersoftware aktuell hält und eventuell erforderliche Funktionen aktiviert.
4. Mängelgewährleistung
4.1 Mängel der ANIMUS-Plattform meldet das Immobilienunternehmen unverzüglich an ANIMUS und erläutert die näheren Umstände der Mängel. ANIMUS wird den Mangel/die Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen. ANIMUS ist berechtigt, den Mangel/die Mängel durch eine Workaround-Lösung zu umgehen, wenn die Mangelursache selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und die Nutzbarkeit der ANIMUS-Plattform nicht erheblich beeinträchtigt ist.
4.2 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.
4.3 ANIMUS übernimmt jedoch keine Garantie für den sicheren, unterbrechungsfreien oder fehlerfreien Betrieb der ANIMUS-Plattform oder ihrer Eignung für einen bestimmten Zweck.
4.4 ANIMUS ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern auftreten.
5. Haftung
5.1 ANIMUS haftet für Schäden, soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig von ANIMUS verursacht wurden und auf wesentliche Vertragspflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Immobilienunternehmen vertrauen darf.
5.2 Im Übrigen ist die Haftung von ANIMUS unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn ANIMUS haftet aufgrund Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch ANIMUS erfolgen grundsätzlich nur schriftlich und sind als solche zu bezeichnen.
5.3 Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von ANIMUS der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden, maximal jedoch auf das 4-fache der monatlichen Software-as-a-Service-Gebühr im Sinne von Ziffer 3.1 des Vertrages begrenzt.
5.4 Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ANIMUS.
5.5 Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze gelten auch bei Ansprüchen gegen gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte, Mitarbeiter und Beauftragte sowie sonstige Erfüllungsgehilfen von ANIMUS.
5.6 Für die Erbringung der Dienstleistungen durch die externen Dienstleister im Sinne von Ziffer 4.2 und 4.3 des Vertrages haftet ANIMUS nicht, sondern ausschließlich der jeweilige externe Dienstleister. ANIMUS tritt insoweit lediglich als Vermittler auf.
6. Datenschutz
6.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle in Erfüllung dieses Vertrages bekannt gewordenen personenbezogenen Daten vertraulich und unter Wahrung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie ab in Krafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung zu behandeln und die Mitarbeiter auf Verschwiegenheit und den Datenschutz besonders zu verpflichten, sowie die dazu erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen.
6.2 ANIMUS ergreift technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten gegen unbefugten Zugriff und zur täglichen Datensicherung. Soweit erforderlich verfügt ANIMUS über die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung.